News2  

 

 

 

 

   

Jokertag

Jede Schüler/in hat gemäss Volksschulgesetz die Möglichkeit, 2 freie Tage pro Jahr ohne Angabe von Gründen in Form von Jokertagen zu beziehen. Das entspricht 4 Tagen während der Kindergartenzeit und je 6 Tagen in der Unter- und Mittelstufenzeit. Am Ende der einzelnen Stufen verfallen nicht bezogene Jokertage.

Bei speziellen Schulanlässen wie z.B. Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Sporttage und anderes mehr kann das Beziehen eines Joklertages abgelehnt werden.

Jokertage sollen möglichst frühzeitig der Klassenlehrerin mitgeteilt werden! Eine Begründung muss nicht angegeben werden.

Jokertage sollen für spezielle, private Anlässe bezogen werden und nicht für unbegründetes Nichtstun! Nach wie vor gilt der Grundatz: Die Schule findet statt!